Chancenschenker
Durch das Angebot Chancenschenker erhalten Kinder und Jugendliche eine Förderung für individuelle, immaterielle und außerschulische Aktivitäten in den Bereichen Sport, Musik oder Kultur. Dies fördert die gesellschaftliche Teilhabe und die persönliche Entwicklung der Einzelnen.
Wer ist antragsberechtigt?
Erziehungsberechtigte, Kinder, Jugendliche und Multiplikator*innen (wie Lehrkräfte, Sozialarbeiter*innen, Erzieher*innen) können einen entsprechenden Chancenschenker-Antrag stellen. Antragsberechtigt sind Familien mit Wohnsitz im württembergischen Allgäu (Aitrach, Aichstetten, Bad Wurzach, Kißlegg, Leutkirch, Argenbühl und Isny, die Sozialleistungen beziehen oder sich im Schwelleneinkommen befinden.
Was und wie wird gefördert?
Es werden ausschließlich immaterielle Maßnahmen gefördert (z.B. Mitgliedbeiträge, Turnierteilnahmen oder Unterrichtsstunden). Über die Förderhöhe und den Bewilligungszeitraum entscheidet die Stiftung Kinderchancen Allgäu, je nach Bedürftigkeit der Familie. Dabei werden sowohl die finanzielle Situation als auch die individuelle Lebenssituation berücksichtigt. Wichtig ist, dass der Antrag rechtzeitig gestellt wird und gesetzliche Leistungen, wie das Bildungs- und Teilhabepaket, ebenfalls geprüft werden. Auch Folgeanträge sind möglich.
Die bewilligte Förderung wird direkt an den Förderpartner (z.B. Verein, Musikschule, …) im Rahmen des Chancenschenkers überwiesen. Rückwirkend können keine Kosten übernommen werden, daher ist frühzeitige Antragsstellung ratsam. Da dies eine freiwillige Unterstützung darstellt, gibt es keinen Anspruch auf Gewährung.
Ein paar Beispiele:
- Mit großer Freude geht der 8-Jährige aus Arnach nun jede Woche zum Sport, seine Eltern kannten Vereinsaktivitäten nicht.
- Der jüngste Sohn einer Alleinerziehenden aus Isny nimmt im Sommer an der Ferienfreizeit mit seinen Freunden teil.
- Die Familie aus Argenbühl besucht den Weihnachtszirkus in Ravensburg und verbringt gemeinsam sorgenfreie Stunden in der Adventszeit.
- Eine 17-Jährige Schülerin mit Fluchterfahrung lässt ihrem Talent in der Leutkircher Kunstschule freien Lauf und erstellt durch Unterrichtstunden und freie Ateliernutzung ein Portfolio ihrer Kunstwerke für den beruflichen Werdegang.
Die Anleitung zur Antragsstellung, wie auch das Antragsformular zum Download: