Chancenschenker
Durch den Förderfonds "Chancenschenker" erhalten Kinder eine Förderung für individuelle, immaterielle und außerschulische Förderaktivitäten in den Bereichen Musik, Sport und Kultur.
Kinder werden dadurch in ihren Talenten und Fähigkeiten gestärkt (z.B. Erlernen eines Musikinstruments, regelmäßige Teilnahme an Vereinsaktivitäten, etc.).
Eltern und Kinder, bzw. Jugendliche können direkt bei der Stiftung einen Antrag auf Förderung stellen. Auch Multiplikatoren (z.B. Erzieherinnen, Lehrer, Schulsozialarbeiter, Beratungs- und Fachdienste) können für bedürftige Kinder aus dem Förderfonds Mittel beantragen (Förderkriterien / Antragsformular). Die Koordinierungsstelle der Stiftung Kinderchancen Allgäu ist Ansprechpartner vor Ort.
Darüber hinaus fördert die Stiftung auch Ideen für Gruppenangebote.
Kriterien zum Antrag:
- Der Chancenschenker ist nachrangig - Förderungen, wie das Bildungs- und Teilhabepaket werden geprüft
- Antragstellung muss vor der Umsetzung einer Förderung erfolgen
- Familien im Schwelleneinkommensbereich werden auch unterstützt
- Die beantragte finanzielle Unterstützung wird direkt an den Förderpartner (z.B. Verein, Musikschule…) von der Stiftung überwiesen
- Die Unterstützung ist zeitlich begrenzt und muss rechtzeitig neu beantragt und geprüft werden
Die Anleitung zur Antragsstellung, wie auch das Antragsformular zum Download: